
Doktorand:innenprogramm (Uni und HAW/FH)
Das Programm
Sie arbeiten an Ihrer Dissertation und möchten Ihr Promotionsthema an einer US-Hochschule oder einer anderen wissenschaftlichen Institution in den USA fachlich weiter vertiefen? Dafür bietet Ihnen Fulbright Germany die Möglichkeit eines vier- bis sechsmonatigen Forschungsstipendiums. Sie profitieren vom fachlichen Austausch mit den Spezialist:innen vor Ort und der Einbindung in interdisziplinäre Arbeitsgruppen und bilden Netzwerke für Ihre akademische Karriere.
Wie unsere Stipendiat:innen ihre Erfahrungen in den USA beschreiben, können
Sie hier lesen.
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Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Personen, die an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule mit Promotionsrecht) promovieren. Nach Abschluss des Stipendienaufenthalts führen die Promovierenden ihre Doktorarbeit an ihrer Heimathochschule zu Ende.
Unsere Stipendienangebote richten sich an leistungsstarke, fachlich hervorragende Studierende und (Nachwuchs-) Wissenschaftler:innen, die mit ihrem Engagement zum akademischen und kulturellen Austausch zwischen Deutschland und den USA beitragen wollen. Menschen aus allen gesellschaftlichen Gruppen, die exzellente Studien- bzw. Forschungsleistungen erbracht haben, sind somit herzlich zur Bewerbung für unsere Angebote eingeladen.
Die Achtung der Chancengleichheit und Förderung von Bildungsgerechtigkeit gehören zu den Grundprinzipien von Fulbright Germany. Dennoch stellen wir immer wieder fest, dass wir beispielsweise Erstakademiker:innen und Personen, die ihr Studium oder ihre Promotion selbst finanzieren, seltener erreichen. Fulbright Germany ermutigt daher nachdrücklich alle Studierenden und (Nachwuchs-) Wissenschaftler:innen, die das oben genannte Leistungskriterium erfüllen, sich für Fulbright-Stipendien und -Programme zu bewerben, insbesondere Menschen, die noch keine Möglichkeit hatten, längere Zeit in den USA zu verbringen.
Weitere Bewerbungsvoraussetzungen
Die Bewerber:innen benötigen die deutsche Staatsangehörigkeit*.
Sie bringen die Bereitschaft mit, sich für die deutsch-amerikanische Verständigung (insbesondere zur Vertiefung der transatlantischen Wissenschaftsbeziehungen) einzusetzen.
Bewerbungen von Personen, deren Lebens- und Forschungsmittelpunkt in Deutschland liegt, werden bevorzugt berücksichtigt.
Die Förderung von deutschen Staatsangehörigen, die außerhalb von Deutschland leben und arbeiten, ist grundsätzlich möglich. Begründen Sie in diesem Fall jedoch, inwiefern das Forschungsvorhaben zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Deutschland beiträgt.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung haben die Bewerber:innen ein Hochschulabschlussexamen (Diplom, Magister, Erstes Staatsexamen, Master) abgelegt und promovieren an einer Universität oder Fachhochschule mit Promotionsrecht. Das geplante US-Forschungsvorhaben steht in direktem Zusammenhang mit dem Dissertationsprojekt. Es muss in der vorgesehenen Förderungszeit durchgeführt werden können.
Für die Bewerbung ist eine offizielle schriftliche Einladung der vorgesehenen (akkreditierten) US-Gasteinrichtung einzureichen, die sich auf die Durchführung und Betreuung des Forschungsvorhabens bezieht.
Folgende Vorhaben können nicht gefördert werden:
- Wissenschaftliche Kongress-, Besuchs-, Vortrags- oder Gruppenreisen
- Vorhaben, die die zusätzliche Übernahme von Kosten einer regulären Einschreibung (z.B. in akademische Kurse) an der Gasthochschule erfordern
- Anschlussfinanzierung eines bereits in den USA begonnenen Forschungsaufenthalts oder Ph.D. Studiums
- Fachliche Ausbildungen und Forschungsprojekte im Bereich der Humanmedizin. Aus visatechnischen Gründen können Bewerber:innen aus dem Fachbereich Medizin (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin) nur für fachverwandte, in den Natur- oder Gesundheitswissenschaften angesiedelte Forschungsvorhaben (z.B. Immunology, Virologie, Public Health) berücksichtigen. Die Gastinstitution muss schriftlich bestätigen, dass im Rahmen des Forschungsaufenthalts keine Patient:innenbehandlung oder ein vergleichbarer Umgang mit Patient:innen vorgesehen ist. Die Bewerber:innen müssen zum Zeitpunkt der Stipendienbewerbung mindestens das Zweite Staatsexamen nachweisen können.
*Bewerber:innen, die eine Green Card oder die deutsch-amerikanische Doppelstaatsangehörigkeit besitzen, können wegen der visatechnischen Voraussetzungen zur Programmteilnahme nicht für die Förderung berücksichtigt werden.
Stipendienleistungen
- monatliche Unterhaltskostenpauschale von 2.400 Euro (für maximal sechs Monate)*
Bewerber:innen sind verpflichtet, ihre voraussichtlichen Gesamtkosten auf Basis der bereitgestellten Übersicht eigenständig zu berechnen. - monatliche Unterhaltskostenpauschale für mitreisende Angehörige (für maximal sechs Monate): 276 Euro für den/die Partner:in, 400 Euro für das erste Kind, 100 Euro für jedes weitere Kind
- Kranken- und Unfallversicherung
- gebührenfreies Fulbright J-1 Visum**
- Aufnahme in das internationale Fulbright-Netzwerk
- Teilnahme am Fulbright Berlin Seminar vom 22.-25. April 2027
Einkünfte etwa aus laufenden Hochschulbeschäftigungen werden bis zu einer Höhe von 1.600 Euro netto pro Monat nicht auf das Fulbright-Stipendium angerechnet. Übersteigt das Einkommen diesen Betrag, wird der übersteigende Anteil auf die monatliche Stipendienleistung angerechnet. Ein Einkommen von beispielsweise 1.800 Euro netto pro Monat führt daher zu einer Kürzung der monatlichen Stipendienleistung um 200 Euro (von 2.400 Euro auf 2.200 Euro).
Parallele Förderungen müssen angegeben werden. Förderungen aus öffentlichen Mitteln für den gleichen Zweck sind nicht möglich, geprüft werden aber Kombinationsmöglichkeiten für unterschiedliche Zwecke.
*Stipendiat:innen müssen eigene Mittel zur Finanzierung des Aufenthalts nachweisen, sollte das Fulbright-Stipendium die Unterhaltskosten an einzelnen amerikanischen Hochschulen nicht vollständig abdecken.
**Fulbright-Stipendiat:innen reisen ausschließlich mit einem Fulbright J-1 Visum in die USA und unterliegen dort den Visabestimmungen für Austauschbesucher:innen. Daher müssen sie nach Programmabschluss für mindestens zwei Jahre in ihr Heimatland zurückkehren, bevor ggfs. die Aufnahme einer geregelten Arbeit in den USA oder die Einwanderung beantragt werden kann (Two-Year Home-Country Residency Requirement).
Die Teilnehmer:innen im Doktorand:innenprogramm haben für gewöhnlich den Visastatus „student non-degree“. Werden sie von der US-Gasthochschule als Scholars oder Researchers eingeladen, so lautet entsprechend auch der Visastatus. Für Scholars und Researchers bestimmen die US-Visarichtlinien, dass nach einem USA-Aufenthalt mit J-1/J-2 Visum zwei Jahre verstreichen müssen, bevor ein erneuter J-1/J-2 Aufenthalt als Scholar oder Researcher in den USA angetreten werden kann (24 Month Bar on Repeat Participation in Same Visa Category).
USA-Reisen, die kein J-1/J-2 Visum erfordern (Konferenz-/Besuchsreisen, touristische Vorhaben) sind ausdrücklich nicht betroffen
Bewerbungsverfahren und -fristen
Das Doktorand:innenprogramm 2027-28 ist aktuell mit einer Bewerbungsfrist am 7. Oktober 2026 ausgeschrieben.
Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Aufenthaltsbeginn in den USA ab dem 1. August 2027 und einem Aufenthaltsende vor dem 31. Mai 2028.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 7. Oktober 2026 (13:59 Uhr) in unserem Online-Portal für das Doktorand:innenprogramm (Uni und HAW/FH).
Nach der Registrierung auf dem Fulbright-Portal bzw. nach dem Login für wiederkehrender Nutzer:innen erfolgt die automatische Weiterleitung zum Bewerbungsformular.
Das Bewerbungsformular kann jederzeit zwischengespeichert sowie zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet oder eingereicht werden. Der Zugriff erfolgt direkt über das Fulbright-Portal (https://www.mindaclient.com/fulbrightgermany). Nach der Anmeldung steht die Option „Continue Application“ zur Verfügung, über die das entsprechende Bewerbungsformular erneut aufgerufen werden kann.
Im Portal sind die folgenden (aber keine darüber hinausgehenden) Dokumente hochzuladen bzw. Angaben zu machen:
- Curriculum Vitae (auf Englisch)
- Supporting documents for your personal engagement (e.g. reference letters)
- Abschlusszeugnisse von Bachelor- und Masterstudium bzw. Diplom und Staatsexamina
- Einladungsschreiben der US-Gastinstitution (auf Englisch) mit folgenden Angaben: Name Coordinator/Supervisor, Zeitrahmen mit exaktem Anfangs- und Enddatum, Informationen zum Inhalt Ihrer Arbeit an der Gastinstitution, ggf. Angaben über Sach- oder finanzielle Mittel, die Ihnen die Gasthochschule bereitstellt
- Zusammenfassung des Promotionsprojekts (1 Seite, auf Englisch)
- Research Objective (maximal 6 Seiten, auf Englisch)
- Bitte geben Sie sechs potenzielle Referenzgeber:innen bzw. Gutachter:innen an. Nach Einreichung Ihrer Unterlagen werden wir zwei dieser Personen um eine Beurteilung Ihrer Bewerbung bitten. Drei der Referenzgeber:innen müssen Personen sein, die Sie persönlich aus einem beruflichen Kontext kennen (z. B. aktuelle oder ehemalige Kolleg:innen, Betreuer:innen Ihrer Abschlussarbeit usw.). Die übrigen drei sollten Expert:innen auf Ihrem Forschungsgebiet sein, jedoch keine aktuellen oder ehemaligen Kolleg:innen, Koautor:innen oder anderweitig mit Ihrer Arbeit verbundenen Personen. Alle Referenzgeber:innen müssen über einen Doktortitel verfügen.
Sie möchten mehr über Programm und Bewerbung erfahren?
Wir laden Sie ein zu einem Informationstermin am 5. August 2026 von 12:00 bis 13:30 Uhr und beantworten gerne Ihre Fragen. Bitte registrieren Sie sich hier.
Im Auswahlverfahren können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die gemäß zur Bewerbungsfrist vollständig eingereicht worden sind.
Das Auswahlverfahren ist mehrstufig und besteht aus einer formalen Prüfung, einer papierbasierten Vorauswahl und Online-Interviews.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens melden wir uns ab Februar 2027 mit den Ergebnissen bei den Bewerber:innen.
Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen und die Datenschutzinformationen für Bewerber:innen der Deutsch-Amerikanischen Fulbright-Kommission.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Kontakt
Deutsche Programme
Fulbright-Kommission
Lützowufer 26
10787 Berlin

















